Abrechnung zwischen Zahnarzt und Zahnzusatzversicherung (2024)

Nein. Nur der Teil, der von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird, wird direkt abgerechnet. Über den verbleibenden Betrag bekommen Sie weiterhin eine Rechnung von Ihrem Zahnarzt. Diese reichen Sie dann beim Versicherer ein. Der Versicherer überweist seine Leistung an Sie – der Zahnarzt ist nicht Vertragspartner des Versicherers.

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Welche Zahnzusatzversicherung für Sie die richtige ist, hängt stark von Ihrem Zahnstatus ab. Wir begleiten Sie bei der Suche und finden gemeinsam
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So funktioniert die Abrechnung mit Zahnarzt und Versicherung

Als gesetzlich Versicherter sind Sie es gewohnt, dass Ihr Zahnarzt direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Da es sich bei einer Zahnzusatzversicherung um eine private Versicherung handelt, zahlt die Versicherung nicht direkt an den Zahnarzt. Stattdessen zahlen Sie den Betrag und erhalten das Geld von der Zahnzusatzversicherung zurück.

Besonderheiten bei der Antragstellung einer Zahnzusatzversicherung

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, reichen Sie zunächst einen Antrag beim Versicherer ein. Die Versicherung prüft Ihre Angaben und stimmt dem Antrag zu oder lehnt ihn ab. Wenn die Versicherung Ihren Antrag ablehnt, helfen wir Ihnen gern bei der Suche eines neuen Anbieters.

Zusammenspiel der gesetzlichen Krankenkasse und der Zahnzusatzversicherung

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist gesetzlich Versicherten vorbehalten. Alle Zahnzusatzversicherungen in unserem Portal sind an keine speziellen gesetzlichen Krankenkassen gebunden. In diesem Fall können Sie Ihre Krankenkasse ohne Weiteres wechseln, ohne dass sich Ihr Versicherungsschutz bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ändert. Bitte prüfen Sie vor einem Wechsel der Krankenkassen, ob Ihre Zahnzusatzversicherung mit der neuen gesetzlichen Krankenkasse zusammen arbeitet. Wir beraten Sie gern.
Einige Krankenkasse (wie die Salus BKK) zahlen Zuschüsse für die private Zahnzusatzversicherung. Ein Vergleich lohnt sich.

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Author: Neely Ledner

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