Der Mietrechtstipp – Bei Überweisung Zahlungszweck angeben (2024)

Normalerweise zahlt der Mieter die Miete allmonatlich per Überweisung, zumeist durch einen Dauerauftrag. Dabei ist unbedingt der Zahlungszweck anzugeben. Problematisch wird eine nicht näher bestimmte Zahlung nämlich dann, wenn der Mieter die Miete zum Beispiel wegen erheblicher Mängel mindert oder wegen bestehender Regressansprüche aufrechnen will.

Damit gegenüber dem Vermieter ganz klar ist, wofür die monatliche Zahlung bestimmt ist, muss jede Einzelüberweisung den betreffenden Monat benennen („Miete für 10/07“). Beim Dauerauftrag sollte die Formulierung: „Miete für den laufenden Monat“ im Buchungstext erscheinen. Sonst besteht das Risiko, dass der Vermieter die Zahlungen einfach auf seiner Meinung nach bestehende Rückstände zum Beispiel aufgrund einer Mietminderung verrechnet, mit der Folge, dass dann die aktuelle Miete als (teilweise oder vollständig) nicht gezahlt gilt und das Mietverhältnis möglicherweise gefährdet ist. Auch ist der Nachweis, dass Rückforderungsansprüche des Vermieters wegen angeblich unzulässiger Mietminderung inzwischen verjährt sind, sehr schwierig, wenn nicht gar ausgeschlossen.

mr

MieterMagazin 12/07

Der Mietrechtstipp – Bei Überweisung Zahlungszweck angeben (1)

Stand: 28.12.2007

Berliner Mieterverein
08.04.2016

Der Mietrechtstipp – Bei Überweisung Zahlungszweck angeben (2024)
Top Articles
Latest Posts
Article information

Author: Delena Feil

Last Updated:

Views: 6210

Rating: 4.4 / 5 (65 voted)

Reviews: 88% of readers found this page helpful

Author information

Name: Delena Feil

Birthday: 1998-08-29

Address: 747 Lubowitz Run, Sidmouth, HI 90646-5543

Phone: +99513241752844

Job: Design Supervisor

Hobby: Digital arts, Lacemaking, Air sports, Running, Scouting, Shooting, Puzzles

Introduction: My name is Delena Feil, I am a clean, splendid, calm, fancy, jolly, bright, faithful person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.