Heil- und Kostenplan - Alles was Sie wissen müssen (2024)

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Vor Beginn einer Behandlung für Zahnersatz ist der Zahnarzt dazu verpflichtet, einen Heil- und Kostenplan zu erstellen. Der Heil- und Kostenplan stellt den Kostenvoranschlag des Zahnarztes für die geplante Behandlung dar. Die Erstellung ist für Sie als gesetzlich Versicherten kostenlos.

In den folgenden Zeilen finden Sie Erläuterungen und Erklärungen zur Bedeutung des Behandlungsplans für den Zahnersatz und Einreichung.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Allgemeines Vorgehen – Von der Erstellung bis zur Behandlung
  • 2 Welchen Zweck hat das Formular?
  • 3 Aufbau und Erläuterungen
    • 3.1 Angaben zu den Beteiligten (Praxis/Patient)
    • 3.2 Befund und Behandlungsplanung
    • 3.3 Befunde für Festzuschüsse/Zuschussfestsetzung
    • 3.4 Kostenplanung und Ablauf
    • 3.5 Rechnungsbeträge
    • 3.6 Teil 2 des Heil- und Kostenplans
  • 4 Einreichung des Heil- und Kostenplans
  • 5 Mehrkosten – außerhalb der Regelversorgung

Allgemeines Vorgehen – Von der Erstellung bis zur Behandlung

  1. Nach gründlicher Untersuchung bespricht der Zahnarzt alle relevanten Behandlungsmöglichkeiten mit dem Patienten. Der Zahnarzt erstellt eine exakte Planung des ausgewählten neuen Zahnersatzes.
  2. Die zahnmedizinische Verwaltungshelferin erstellt aufgrund dieser Angaben den Heil- und Kostenplan (HKP) – dieser wird dem Patienten zugesendet.
  3. Der Patient unterschreibt den HKP (Feld »a« im dargestellten Muster) und sendet ihn ggfs. zusammen mit dem regelmäßig geführten Bonusheft an seine Krankenkasse.
  4. Ein Sachbearbeiter der Krankenkasse prüft den Plan und genehmigt ihn im Regelfall. Der genehmigte Plan wird an den Patienten zurückgesendet.
  5. Der Patient bringt den genehmigten Heil- und Kostenplan vor Beginn der prothetischen Behandlung mit in die Zahnarztpraxis.

Welchen Zweck hat das Formular?

Das Formular »Heil- und Kostenplan« (HKP) enthält alle nach Kassenrichtlinien wichtigen Informationen über die geplante Behandlung.

  • Die Krankenkasse kann dem Plan entnehmen, wie der derzeitige Gebisszustand des Patienten ist und welcher Zahnersatz bei ihm geplant ist.
  • Der Zahnarzt kann dem genehmigten Formular entnehmen, welche Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden.
  • Der Patient kann dem Formular entnehmen wie hoch die geschätzten Behandlungskosten insgesamt sein werden und wie hoch die Erstattung durch seine Krankenkasse definitiv sein wird.

Aufbau und Erläuterungen

Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist die Grundlage jeder Versorgung mit Zahnersatz. Wenn Sie Kronen, Brücken oder Prothesen benötigen, wird Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen. Auf diesem Plan finden Sie Angaben zum Zahnstatus in Ihrem Mund (Befund), der Regelversorgung sowie der geplanten Therapie und den voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten. Der Heil- und Kostenplan soll allen Beteiligten Handlungssicherheit geben. Er wird vor Beginn der Behandlung Ihrer Krankenkasse zur Prüfung, Bewilligung und Zuschussfestsetzung übergeben. Die Differenz zwischen Gesamtkosten und Festzuschuss ist Ihr Eigenanteil. Sobald der von der Krankenkasse bewilligte Plan vorliegt, kann die Behandlung beginnen.

Der Heil- und Kostenplan

  • wird vor Beginn der Behandlung ausgefüllt.
  • muss der Krankenkasse vor Beginn der Behandlung zur Bewilligung vorgelegt werden.

Aufbau des Heil- und Kostenplans

Heil- und Kostenplan - Alles was Sie wissen müssen (1)

Angaben zu den Beteiligten (Praxis/Patient)

Oben links ist ein Datenfeld vorgesehen. Hier finden sie Ihre persönlichen Daten, die Ihrer Versichertenkarte entnommen wurden.

Daneben, in der Erklärung des Versicherten, bestätigen Sie in jedem Behandlungsfall durch Ihre Unterschrift

Heil- und Kostenplan - Alles was Sie wissen müssen (2)

  • die Mitgliedschaft bei der genannten
    Krankenkasse
  • die erfolgte Aufklärung über Art,
    Umfang und Kosten der Regel-, der
    gleich- und andersartigen Versorgung
    und
  • dass Sie die Behandlung entsprechend
    des Heil- und Kostenplans wünschen.

Befund und Behandlungsplanung

In dem Feld „I. Befund des gesamten Gebisses / Behandlungsplanung“ wird der Zahnstatus beschrieben, die Regelversorgung aufgeführt und ggf. die davon abweichende Therapieplanung angezeigt. Die Zähne werden mit Ziffern bezeichnet.

B = Befund
In dieser Zeile steht in Kleinbuchstaben der Zahnstatus.
R = Regelversorgung
Auf dieser Grundlage bewilligt die Krankenkasse die Festzuschüsse.
TP = Therapieplanung
Hier wird die mit Ihnen abgestimmte Planung aufgeführt. Diese Zeile bleibt leer, wenn Sie sich für die Regelversorgung entschieden haben. Rechts unterhalb des Befundschemas ist der Kasten „Erläuterungen“. Hier werden die Kürzel für die Befunde (Kleinbuchstaben: Zeile Befund) und die Behandlungsplanung (Großbuchstaben: Zeile Regelversorgung und ggf. Zeile Therapieplanung) erläutert.

Rechts unterhalb des Befundschemas ist der Kasten „Erläuterungen“. Hier werden die Kürzel für die Befunde (Kleinbuchstaben: Zeile Befund) und die Behandlungsplanung (Großbuchstaben: Zeile Regelversorgung und ggf. Zeile Therapieplanung) erläutert.

Behandlungsplanungen

AAdhäsivbrücke (Anker, Spanne)
BBrückenglied
Ezu ersetzender Zahn
Hgegossene Halte und Stützvorrichtung
KKrone
MVollkeramische oder keramisch voll verblendete Restauration
OGeschiebe, Steg etc.
PKTeilkrone
RWurzel Stiftkappe
SImplantat getragene Suprakonstruktion
TTeleskop Krone
VVestibuläre Verblendung

Befund

aAdhäsivbrücke (Anker, Spanne)
bBrückenglied
eersetzter Zahn
ewersetzter, aber erneuerungsbedürftiger Zahn
ffehlender Zahn
iImplantat mit intakter Suprakonstruktion
ixzu entfernendes Implantat
kklinisch intakte Krone
kwerneuerungsbedürftige Krone
pwerhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten
rWurzelstiftkappe
rwerneuerungsbedürftige Wurzelstiftkappe
swerneuerungsbedürftige Suprakonstruktion
tTeleskop
twerneuerungsbedürftiges Teleskop
urunzureichende Retention
ww erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung
x nicht erhaltungswürdiger Zahn
)( Lückenschluss

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Beispiel:
B = Befund: kw
Zahn 16 trägt eine erneuerungsbedürftige Krone.
R = Regelversorgung: K
Die Regelversorgung ist eine (unverblendete) Krone aus Metall.
TP = Therapieplanung: KM
Geplant ist eine zahnfarbene (keramisch vollverblendete) Krone.

Befunde für Festzuschüsse/Zuschussfestsetzung

Ihr Zahnarzt trägt in der Tabelle „II . Befunde für Festzuschüsse“ die Nummern der bei Ihnen vorliegenden Festzuschussbefunde ein. Die Nummern dienen der Prüfung und Festsetzung des Festzuschusses durch Ihre Krankenkasse.

Jeder Befund-Nr. ist ein Festzuschuss-Betrag zugeordnet. Die Beträge erhöhen sich um 20 Prozent bzw. 30 Prozent, wenn Sie in den letzten fünf bzw. zehn Jahren bei allen Kontrollterminen waren (Bonusregelung). Bei Härtefällen, die die Regelversorgung in Anspruch nehmen, übernimmt die Krankenkasse die tatsächlichen Kosten.

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Beispiel:

  • In unserem Beispiel wird der Krone der Befund 1.1. zugeordnet.
  • Im Feld „Zahn/Gebiet“ findet sich die Zahnbezeichnung 16.
  • Da nur ein Zahn versorgt wird, erscheint hier die Ziffer 1.
  • Die Bewilligung der Festzuschüsse obliegt Ihrer Krankenkasse und
    erfolgt in Feld „IV. Zuschussfestsetzung“.

Kostenplanung und Ablauf

Heil- und Kostenplan - Alles was Sie wissen müssen (5) Heil- und Kostenplan - Alles was Sie wissen müssen (6)

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Versorgung werden in der Tabelle „III. Kostenplanung“ eingetragen. Die Gesamtkosten setzen sich aus unterschiedlichen Einzelpositionen zusammen.

  • Das zahnärztliche Honorar für die Regelversorgung wird nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) berechnet. Unter „1. BEMA-Nrn.“ werden die einzelnen Leistungspositionen aufgeführt und unter „2. Zahnärztliches Honorar BEMA“ die Beträge dafür zusammengerechnet.
  • Das zahnärztliche Honorar für von der Regelversorgung abweichende Leistungen wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ermittelt und als Summe ausgewiesen („3. Zahnärztliches Honorar GOZ“). Hierbei handelt es sich um einen geschätzten Betrag, der sich nachträglich noch ändern kann, aufgrund von zum Zeitpunkt der Planung unvorhersehbaren Umständen. Dasselbe gilt auch für die unter „4. Material- und Laborkosten“ zusammengefassten zahntechnischen Kosten, da es materialbedingt zu Abweichungen kommen kann.

Der vom Zahnarzt datierte und unterschriebene Heil- und Kostenplan muss zusammen mit Ihrem Bonusheft der Krankenkasse zur Zuschussfestsetzung zugeleitet werden.

Grundsätzlich darf mit der Behandlung erst begonnen werden, nachdem die Krankenkassse den Zuschuss festgesetzt hat.

Gutachten

Möglicherweise lässt Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen.

Der Gutachter vermerkt seine Beurteilung des Befundes und der Planung auf dem Heil- und Kostenplan. Das detaillierte Gutachten liegt der Krankenkasse vor.

Rechnungsbeträge

Die tatsächlich entstandenen Kosten trägt der Zahnarzt nach Abschluss der Behandlung in der Tabelle „V. Rechnungsbeträge“ ein.

Das Honorar für die Regelversorgungsleistungen wird aus der Kostenplanung übernommen und in Zeile 1 eingetragen.

Wenn zusätzliche Regelversorgungsleistungen während der Behandlung notwendig geworden sind (z. B. zusätzliche Provisorien), werden diese in Zeile 2 eingetragen.

Unter „ZA-Honorar GOZ“ in Zeile 3 werden über die Regelversorgung hinausgehende Leistungen unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes summiert.

In der Zeile 4 stehen die Material- und Laborkosten des zahntechnischen Labors und in der Zeile 5 finden sich die Material- und Laborkosten, die in der Praxis entstanden sind (z.B. für Abformungen). Für diese Kosten erhalten Sie zusätzlich detaillierte Aufstellungen, aus denen die einzelnen Positionen hervorgehen.

Unter „Versandkosten Praxis“ werden in Zeile 6 die Kosten für den Versand an das zahntechnische Labor aufgeführt.

Zieht man von der sich ergebenden Gesamtsumme (Zeile 7) den Festzuschuss der Kasse (Zeile 8) ab, ergibt sich der von Ihnen für die Behandlung zu zahlende Versichertenanteil, Ihr Eigenanteil (Zeile 9).

„Ihr Anteil an den Kosten“

Die Rechnungsbeträge können von der Kostenplanung abweichen.
Ihr Versichertenanteil (Eigenanteil) berechnet sich aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten und den von der Kasse gezahlten Festzuschüssen

Teil 2 des Heil- und Kostenplans

Der Teil 2 des HKPs wird als Anlage zum Heil- und Kostenplan beigefügt, ist für Sie als Patient bestimmt und dient dazu, Ihnen größtmögliche Klarheit über die Kosten zu verschaffen.

Der Zahnarzt füllt den Teil 2 des HKPs nur dann aus, wenn Sie eine über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung (gleich- oder andersartiger Zahnersatz) wünschen.

Das ist dann, wenn Leistungen geplant sind, die privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden.

Der Teil 2 des HKPs kann grafisch von dem unteren Muster abweichen.

Heil- und Kostenplan - Alles was Sie wissen müssen (8)

Der obere Abschnitt dieses Formulars zeigt die Kostenaufstellung der geplanten, über die Regelversorgung hinausgehenden Zahnersatzversorgung.

Damit erhalten Sie als Patient genaue und umfassende Informationen über die voraussichtlichen Gesamtkosten, die Festzuschüsse der Krankenkasse und Ihren Eigenanteil.

Die voraussichtlichen Beträge für „Zahnärztliches Honorar GOZ“, „Zahnärztliches Honorar BEMA“, „Material- und Laborkosten“ und „Gesamtkosten“ sind dem Heil- und Kostenplan entnommen (Teil III . Kostenplanung).

Welche Möglichkeiten das „Zahnärztliche Honorar GOZ“ beeinflussen können, ist im mittleren Abschnitt beschrieben. Die genannten Umstände können zu einer Veränderung bei den geschätzten voraussichtlichen Kosten für den Zahnersatz führen.

Einreichung des Heil- und Kostenplans

Den ausgestellten Heil- und Kostenplan reichen Sie direkt mit Ihrem Bonusheft bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein. Die jeweiligen Adressen finden Sie am einfachsten auf der Homepage ihrer Versicherung.
Somit kann vor der Behandlung der Zuschuss festgesetzt werden.

Eine Übersicht der Zuschüsse finden Sie hier:
Zahnersatz Festzuschuesse 2015 (PDF)

Den bewilligten Heil- und Kostenplan geben Sie dann Ihrem Zahnarzt zurück.
Den bewilligten Zuschüsse rechnet der Zahnarzt nach Abschluss der Behandlung direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Mehrkosten – außerhalb der Regelversorgung

Haben Sie sich für eine Behandlung entschieden, die über die Regelversorgung hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten dafür selbst. Dies betrifft zum Beispiel die Mehrkosten für hochwertigere Lösungen.

Wenn Sie die folgenden Mehrleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie von vielen gesetzlichen Versicherungen den Festzuschuss, der bei einer Regelversorgung angefallen wäre:

  • Höherwertige Legierungen aus Edelmetall, zum Beispiel Gold
  • Vollverblendungen aus Kunststoff oder Metallkeramik
  • Verblendungen im Seitenzahnbereich

Manche Leistungen werden erst gar nicht übernommen:

  • Inlays, Onlays oder Overlays (diese sind nicht mit Zahnkronen vergleichbar und von den Festzuschüssen ausgenommen)
  • Funktionsanalysen
  • Kontrolluntersuchungen für Implantate
Heil- und Kostenplan - Alles was Sie wissen müssen (2024)

FAQs

Wie funktioniert das mit dem Heil- und Kostenplan? ›

Der Heil- und Kostenplan für gesetzlich Versicherte wird von Ihrem Zahnarzt erstellt, wenn Sie Zahnersatz benötigen. Er dokumentiert dort, welche Behandlungen erfolgen sollen und wie hoch die voraussichtlichen Kosten sind.

Wie lange dauert ein Kosten und Heilplan? ›

Von der Erstellung des Heil- und Kostenplans bis zu seiner Genehmigung durch die GKV vergehen in der Regel mehrere Wochen. Nach der zahnärztlichen Diagnose wird der Kostenplan erstellt, an die Kasse geschickt und innerhalb von drei Wochen genehmigt. Fordert die Krankenkasse ein Gutachten, dauert es bis zu sechs Wochen.

Wie berechnet man den Eigenanteil bei Zahnersatz? ›

Wie hoch ist der Eigenanteil? Die Höhe des Eigenanteils hängt von der gewählten Versorgung ab. Wer die Regelversorgung wählt, zahlt rund 40 Prozent der Gesamtkosten selbst, bei einem über fünf oder zehn Jahre geführten Bonusheft nur 30 oder 25 Prozent..

Wer schickt den Heil- und Kostenplan? ›

Nach Bewilligung der Festzuschüsse erhält die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan zurück, und die Behandlung kann beginnen. Die Zusage der Krankenkasse ist ein halbes Jahr gültig, innerhalb dieser Zeit muss der Zahnersatz eingegliedert sein.

Wohin schickt die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan? ›

Der elektronische Heil- und Kostenplan kommt

Die Heil- und Kostenpläne werden dann digital von der Praxis an uns übermittelt, ebenso Angaben über Ihre Vorsorge-Untersuchungen. In den meisten Fällen erfolgt die Rückmeldung an Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt innerhalb eines Werktages.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Zahnkrone? ›

Generell kann man sagen, dass der Eigenanteil für Zahnkronen zwischen 300 und 1.000 Euro variiert. Für eine Krone, die nicht aus Edelmetall besteht, muss man mit einem Eigenanteil von 300 bis 500 Euro rechnen. Eine Teil-Keramik-Krone schlägt mit 400 bis 600 Euro zu Buche.

Wie verbindlich ist ein Heil- und Kostenplan? ›

Der Heil- und Kostenplan stellt eine Art Kostenvoranschlag dar, in dem der aktuelle Befund, alle geplanten und erforderlichen zahnärztlichen Leistungen sowie die voraussichtlichen Material- und Laborkosten aufgeführt sind. Er ist grundsätzlich verbindlich.

Wann gilt ein Heil- und Kostenplan als genehmigt? ›

Eine Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über einen Heil- und Kostenplan (HKP) entscheiden - und bei Verzögerungen den Patienten zumindest benachrichtigen.

Wie viele Zähne sind nötig? ›

Wissenschaftliche Studien und die klinische Erfahrung zeigen, dass bei älteren Patienten (60+) 10 Zähne (natürliche oder künstliche) pro Kiefer im Einzelfall ausreichen können. Diese Zahl kann jedoch individuell nach oben stark variieren.

Was mache ich wenn ich Zahnersatz nicht bezahlen kann? ›

Falls Du Dir trotzdem keinen Zahnersatz leisten kannst, musst Du nicht mit schlechten Zähnen leben. Denn die gesetzlichen Krankenkassen helfen Geringverdienern mit der Härtefallregelung. Versicherten mit wenig Einkommen erstattet die Kasse auf Antrag bis zu 100 Prozent der Kosten für einfachen Zahnersatz.

Was kostet 1 Implantat? ›

Zahnimplantate sind in Deutschland vergleichsweise teuer. Für ein Zahnimplantat mit Zahnersatz müssen Sie mit mindestens 1.800 Euro rechnen. Fehlen mehrere Zähne oder handelt es sich bereits um einen zahnlosen Kiefer, steigen die Kosten schnell auf mehr als 10.000 Euro.

Wie viel kostet ein komplett neues Gebiss? ›

Vollprothese – Kosten: 500-850 Euro je Kiefer. Teilprothese – Kosten: 600-900 Euro. Teleskopprothese – Kosten: 600-700 Euro für die Teilprothese, zusätzlich 800-1.000 Euro pro Doppelkrone.

Wie lange ist ein Heilkostenplan gültig? ›

Der Heil- und Kostenplan ist nach der Genehmigung durch die TK für sechs Monate gültig. Verzögert sich die Behandlung, reichen Sie den Plan bitte erneut bei der TK ein, damit er verlängert werden kann.

Was gehört in einen Kostenplan? ›

Wie wird der Umsatz- & Kostenplan erstellt?
  • Personalkosten.
  • Mieten.
  • Energiekosten.
  • Beträge für Versicherungen und Gebühren.
  • ggf. Fuhrpark.
  • Werbekosten.
  • Reisekosten.
  • Kosten für Rechts- und Steuerberatung.

Kann die Krankenkasse Zahnersatz ablehnen? ›

Die Kasse prüft den Antrag. Lehnt sie ihn ab, können Sie Widerspruch einlegen. Die volle Kostenübernahme gilt jedoch nur für die Regelversorgung. Wünschen Sie einen Zahnersatz, der darüber hinaus geht, müssen Sie auch als Härtefall selbst zuzahlen.

Wie viel kostet ein Implantat mit Krone? ›

Ein Zahnimplantat kostet ca. 1.000 - 3.000 €. Die Krone, die daraufgesetzt wird, kostet ca. 750 €.

Was kostet eine Brücke mit einem Zahn? ›

Eine „normale“ Zahnbrücke zum Ersatz eines Backenzahnes kostet beispielsweise zwischen 650 und 2.200 Euro.

Wie lange dauert es bis man das Geld von der Zahnzusatzversicherung bekommt? ›

Viele Zahnzusatzversicherungen sehen Leistungen erst nach Ablauf der Wartezeit vor, die in der Regel bei Zahnersatz acht Monate beträgt, bei Zahnbehandlungen drei Monate. Erst danach können Kosten zur Erstattung eingereicht werden.

Warum sind die Zahnärzte so teuer? ›

Die Preisunterschiede für die unterschiedlichen Arten von Zahnfüllungen tragen nur zu einem Teil zu den Behandlungskosten bei. Die Laborkosten und die Preise für die Miete der Praxis sowie der Nebenkosten sind der Hauptverursacher der hohen Zahnarztgebühren.

Was ist der billigste Zahnersatz? ›

Die Vollprothese ist die günstigste Variante unter den herausnehmbaren Zahnprothesen und die Regelversorgung für zahnlose Kiefer. Diese Zahnprothese kostet je Kiefer ca. 500 bis 850 Euro.

Wird beim Einsetzen der Krone betäubt? ›

Bevor die Zahnkrone eingesetzt werden kann, bedarf es einiger Vorbereitungen. Unter örtlicher Betäubung wird zunächst die vorhandene Karies gründlich entfernt. Gebiete, die nahe an den Zahnnerv reichen, werden mit einem speziellen Material abgedeckt.

Was passiert wenn 2 Backenzähne fehlen? ›

Fehlen Backenzähne im Oberkiefer, so kann dies ernsthafte Beschwerden zur Folge haben. Dabei geht es um viel mehr als nur Probleme beim Kauen, die zu Verdauungsstörungen führen. Aufgrund der Zahnlücke verschieben sich mit der Zeit die übrigen Zähne, es können Fehlstellungen der gesamten Zahnreihen entstehen.

Ist es schlimm wenn man 2 Jahre nicht beim Zahnarzt war? ›

2 Jahre ohne Prophylaxe

Vergehen zwei Jahre ohne Zahnarztbesuch, verspüren Betroffene in einigen Fällen erste Schmerzen, die ihre Ursache oftmals in der weiter fortschreitenden Karies oder Zahnfleischentzündung haben.

Sind Implantate im Oberkiefer sinnvoll? ›

Gute Planung bei Implantaten im Oberkiefer

Der Vorteil insbesondere bei auf Implantaten befestigten Prothesen im Oberkiefer liegt auf der Hand, denn durch die Implantate im Oberkiefer erhält der Zahnersatz festen Halt, wodurch Patienten ohne Gaumenplatte und Haftcreme auskommen.

Was kostet eine Brücke über 5 Zähne? ›

In der Regel liegen die Kosten für eine Zahnbrücke zwischen 500 und 2.500 Euro.
...
Was kostet eine Zahnbrücke?
Art der ZahnbrückeGesamtkosten
Vollverblendete Stahlbrücke700 bis 1.500 €
Brücke aus Vollkeramik1.000 bis 2.200 €
Unverblendete Goldbrücke1.200 bis 2.200 €
Vollverblendete Goldbrücke1.500 bis 2.500 €
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Wie teuer sind 2 Implantate? ›

Beispielrechnungen für die Gesamtkosten: *
ImplantatKosten
Einzelzahnimplantat Seitenzahn1.600 – 2.450 €
Einzelzahnimplantat Frontzahn1.700 – 2.850 €
Implantatbrücke auf 2 Implantaten3.500 – 4.600 €
Herausnehmbarer Zahnersatz bei Zahnlosigkeit auf 2 Implantaten plus Steg3.200 – 4.750 €
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Was Kosten 4 Implantate mit Prothese? ›

2. Gesamtkosten unterschiedlicher Implantatversorgungen mit Zahnersatz und Material
Frontzahn-Implantatca. 3.200 – 4.700.- EUR
Herausnehmbare Versorgungen:
2 Implantate mit herausnehmbarer Protheseca. 6.500 – 8.500.- EUR
4 Implantate mit herausnehmbarer Protheseca. 7.700 – 10.000.- EUR
Festsitzende Versorgungen:
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Wie lange nach Zahn ziehen warten bis Implantat? ›

Die Frühimplantation kann 4 bis 8 Wochen nach der Zahnextraktion erfolgen. Der Zeitpunkt hängt von der Heilung des Weichgewebes ab. Eine verspätete (verzögerte) Sofortimplantation nach vollständiger Abheilung des Weichgewebes kann 3 bis 4 Monate nach der Extraktion erfolgen.

Wie lange ist man nach Zahnimplantat krank geschrieben? ›

Tatsächlich benötigen manche Patienten gar keine Krankschreibung, da sie sich bereits am Tag nach dem Eingriff wieder arbeitsfähig fühlen. In den meisten Fällen ist eine Krankschreibung aber sinnvoll. Ein bis zwei Tage Krankschreibung sind bei unproblematischen Eingriffen ausreichend.

Wie lange hat man Schmerzen nach implantieren? ›

Etwa eine bis maximal zwei Wochen lang muss nach der Operation mit leichten bis mittelstarken Schmerzen gerechnet werden. Diese sind mit handelsüblichen, nicht verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln jedoch gut behandelbar. „Rund 90 Prozent der Patienten sind nach maximal einer Woche schmerzfrei“, sagt Prof.

Wie lange muss ich das Provisorium tragen? ›

Kann eine provisorische Prothese auch dauerhaft getragen werden? Ihr provisorischer Zahnersatz ist ausschließlich dazu gedacht, die Zeit bis zum Einsatz der endgültigen Versorgung durch Ihren Zahnarzt zu überbrücken. Diese Zeitspanne beträgt meistens zwischen sechs bis acht Wochen.

Was ist wenn alle Zähne gezogen werden müssen? ›

Wenn eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt alle Zähne ziehen muss, weil sie zu stark geschädigt und nicht mehr erhaltungswürdig sind, muss die Kau- und Sprechfunktion mit einer Sofortprothese (Immediatprothese) wieder hergestellt werden.

Was ist besser Teleskopprothese oder Druckknopfprothese? ›

Die Druckknopfprothese ist billiger, sieht schöner und natürlicher aus und die Behandlung dauert kürzer als bei einer Teleskopprothese. Vergessen Sie aber nicht, dass es auch vom Zustand ihres Gebisses abhängt, welche Lösung – Druckknopfprothese oder Teleskopprothese, für Sie die beste sein wird.

Wie rechnet der Zahnarzt mit der Krankenkasse ab? ›

Bei Kassenpatienten wird über die KZV abgerechnet

den/die Mitarbeiter/in entsprechend. Im Anschluss werden die Daten an die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) zur Prüfung eingereicht. Die KZV rechnet dann mit den einzelnen Krankenkassen ab und begleicht wiederum dem Zahnmediziner die erbrachte Leistung.

Wie lange dauert es bis die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan genehmigt? ›

Von der Erstellung des Heil- und Kostenplans bis zu seiner Genehmigung durch die GKV vergehen in der Regel mehrere Wochen. Nach der zahnärztlichen Diagnose wird der Kostenplan erstellt, an die Kasse geschickt und innerhalb von drei Wochen genehmigt. Fordert die Krankenkasse ein Gutachten, dauert es bis zu sechs Wochen.

Wie funktioniert ein Heil- und Kostenplan? ›

Bei gesetzlich Krankenversicherten wird die gewählte Behandlung im so- genannten Heil- und Kostenplan (HKP) festgehalten, den Sie vom Zahnarzt anschließend erhalten. Dem zweiten Teil, dem Anhang Ihres Heil- und Kostenplans können Sie Ihre Zuzahlung entnehmen.

Wer schickt den Heil- und Kostenplan? ›

Heil- und Kostenplan (Teil 2)

Der Zahnarzt füllt Teil 2 des HKP nur dann aus, wenn Sie eine von der Regelversorgung abweichende Behandlung (sog. gleich- oder andersartigen Zahnersatz) wünschen. Also immer dann, wenn Leistungen geplant sind, die nach der privaten „Gebührenordnung für Zahnärzte“ (GOZ) abgerechnet werden.

Kann man gleichzeitig zu zwei Zahnärzten gehen? ›

Patienten können direkt zu einem anderen Zahnarzt gehen oder Angebote der Krankenkassen nutzen, die ärztliche Zweitmeinungen teils mit eigenen Ärzten oder kooperierenden Zentren anbieten. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und Zahnärztekammern haben 2005 das "Zweitmeinungsmodell" eingeführt.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Zahnkrone? ›

Generell kann man sagen, dass der Eigenanteil für Zahnkronen zwischen 300 und 1.000 Euro variiert. Für eine Krone, die nicht aus Edelmetall besteht, muss man mit einem Eigenanteil von 300 bis 500 Euro rechnen. Eine Teil-Keramik-Krone schlägt mit 400 bis 600 Euro zu Buche.

Was ist besser Zahnprothese oder Implantat? ›

Ist die Leistung das ausschlaggebende Kriterium, so ist das Implantat deutlich vorzuziehen. Dieser Zahnersatz reicht am ehesten an die Funktion der natürlichen Zähne heran. Zudem werden Folgeoperationen aufgrund von Knochenschwund vermieden.

Wie reiche ich einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein? ›

In der Regel übernimmt jedoch der Leistungserbringer die Übermittlung des Kostenvoranschlages inkl. der erforderlichen Unterlagen an die Krankenkasse. Auf dieser Grundlage entscheidet die Kasse über die Kostenübernahme und teilt ihren Beschluss dem Versicherten und ggf. dem Leistungserbringer schriftlich mit.

Wie läuft das mit einer Zahnzusatzversicherung und der Rechnung? ›

So funktioniert die Abrechnung mit Zahnarzt und Versicherung

Da es sich bei einer Zahnzusatzversicherung um eine private Versicherung handelt, zahlt die Versicherung nicht direkt an den Zahnarzt. Stattdessen zahlen Sie den Betrag und erhalten das Geld von der Zahnzusatzversicherung zurück.

Wann gilt ein Heil- und Kostenplan als genehmigt? ›

Eine Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über einen Heil- und Kostenplan (HKP) entscheiden - und bei Verzögerungen den Patienten zumindest benachrichtigen.

Wie rechnet der Zahnarzt mit der Krankenkasse ab? ›

Bei Kassenpatienten wird über die KZV abgerechnet

den/die Mitarbeiter/in entsprechend. Im Anschluss werden die Daten an die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) zur Prüfung eingereicht. Die KZV rechnet dann mit den einzelnen Krankenkassen ab und begleicht wiederum dem Zahnmediziner die erbrachte Leistung.

Was ist ein Härtefall beim Zahnarzt? ›

Wer wenig Geld hat, kann von der gesetzlichen Krankenkasse 100 Prozent Zuzahlung zum Basis-Zahnersatz bekommen. Diese sogenannte Härtefallregelung muss beantragt, das Einkommen nachgewiesen werden.

Kann die Krankenkasse Zahnersatz ablehnen? ›

Krankenkassen müssen ihren Versicherten den Wechsel des Zahnarztes bewilligen, wenn der Zahnersatz unbrauchbar oder eine Nachbesserung für die Betroffenen nicht zumutbar ist. Das sagen die Gerichte.

Was zahlt die Versicherung vom Kostenvoranschlag? ›

Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung gemäß der Haftungsquote gezahlt. Sie benötigen hierzu jedoch eine Rechnung, bspw. einer Werkstatt oder eines Gutachters.

Was prüft die Zahnzusatzversicherung? ›

Zahnstatus und Gesundheitsfragen

Die Versicherung prüft nicht, ob die Gesundheitsfragen der Wahrheit entsprechen oder nicht. Tritt der Versicherungsfall ein, muss die Versicherung die vereinbarte Leistung erbringen. Erst jetzt im Leistungsfall prüft sie, ob Ihre Gesundheitsangaben der Wahrheit entsprechen!

Wie lange muss man für die Zahnzusatzversicherung bestehen? ›

Dauer der Wartefrist bei klassischen Tarifen

In der Regel beträgt die Wartezeit bei Zahnversicherungen acht Monate. Mittlerweile gibt es je nach Versicherer, Tarif und Zusammensetzung der einzelnen Tarifbausteine Wartezeiten zwischen drei und acht Monaten.

Wann bekommt man das Geld von der Zahnzusatzversicherung? ›

Viele Zahnzusatzversicherungen sehen Leistungen erst nach Ablauf der Wartezeit vor, die in der Regel bei Zahnersatz acht Monate beträgt, bei Zahnbehandlungen drei Monate. Erst danach können Kosten zur Erstattung eingereicht werden.

Wie viele Zähne sind nötig? ›

Wissenschaftliche Studien und die klinische Erfahrung zeigen, dass bei älteren Patienten (60+) 10 Zähne (natürliche oder künstliche) pro Kiefer im Einzelfall ausreichen können. Diese Zahl kann jedoch individuell nach oben stark variieren.

Wie viel kostet eine Zahnimplantation? ›

Zahnimplantate sind in Deutschland vergleichsweise teuer. Für ein Zahnimplantat mit Zahnersatz müssen Sie mit mindestens 1.800 Euro rechnen. Fehlen mehrere Zähne oder handelt es sich bereits um einen zahnlosen Kiefer, steigen die Kosten schnell auf mehr als 10.000 Euro.

Was kostet eine Brücke mit einem Zahn? ›

Eine „normale“ Zahnbrücke zum Ersatz eines Backenzahnes kostet beispielsweise zwischen 650 und 2.200 Euro.

Was ist wenn ich mir Zahnersatz nicht leisten kann? ›

Falls Du Dir trotzdem keinen Zahnersatz leisten kannst, musst Du nicht mit schlechten Zähnen leben. Denn die gesetzlichen Krankenkassen helfen Geringverdienern mit der Härtefallregelung. Versicherten mit wenig Einkommen erstattet die Kasse auf Antrag bis zu 100 Prozent der Kosten für einfachen Zahnersatz.

Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnarzt nicht? ›

Für die Zahnsteinentfernung übernimmt die Krankenkasse ebenfalls einmal pro Jahr die Kosten. Seit 2004 gehört auch ein Parodontal Screening zu den Leistungen der Kasse. Die professionelle Zahnreinigung (PZR) hingegen ist nicht durch den Leistungskatalog der GKV abgedeckt und muss aus eigener Tasche bezahlt werden.

Was tun wenn man jahrelang nicht beim Zahnarzt war? ›

Wer lange nicht beim Zahnarzt war, dem empfiehlt Benz, erst einmal eine Zahnreinigung machen zu lassen. Diese sei zwar nicht zu hundert Prozent schmerzfrei, aber die Schmerzen seien überschaubar. Und aus Sicht des Zahnarztes sei es sinnvoll, die Zähne vor einer weiteren Behandlung erst einmal zu reinigen.

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Author: Delena Feil

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