Der Heil- und Kostenplan stellt eine Art Kostenvoranschlag dar, in dem der aktuelle Befund, alle geplanten und erforderlichen zahnärztlichen Leistungen sowie die voraussichtlichen Material- und Laborkosten aufgeführt sind. Er ist grundsätzlich verbindlich. Ein Zurücktreten ist in manchen Fällen z.B. bei Wechsel des Zahnarztes oder der Zahnärztin möglich. Der neue Zahnarzt bzw. die neue Zahnärztin muss jedoch einen neuen Heil- und Kostenplan anfertigen, der erneut genehmigt werden muss.
Der Heil- und Kostenplan besitzt eine Gültigkeitsdauer von einem halben Jahr. Innerhalb dieses Zeitraums sollte die zahnärztliche Versorgung erfolgen. Verpassen Sie die Frist, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Der Heil- und Kostenplan, den Sie bei der GKV einreichen, ist für Sie kostenfrei. Sobald privatzahnärztliche Leistungen erbracht werden, darf jedoch auch die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) berechnet werden.