Photovoltaik: Steuern auf verkauften Solarstrom zahlen (2024)

Die gesetzliche Basis für die Befreiung von der Steuerpflicht ist die Kleinunternehmerregelung nach Paragraph 19 des Umsatzsteuergesetzes. Um diese in Anspruch zu nehmen, mussten PV-Anlagenbetreiber bis 2022 auf dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den sie vom Finanzamt bei Anmeldung der Anlage geschickt bekommen haben, das entsprechende Feld ankreuzen. Wer sich nicht innerhalb eines halben Jahres nach Inbetriebnahme der PV-Anlage beim Finanzamt meldete, bei dem hat die Steuerbehörde automatisch die Kleinunternehmerregelung angenommen. Der Vorsteuerabzug konnte dann nicht mehr geltend gemacht werden.

Allerdings haben sich auch schon vor der EEG-Novelle 2023 gerade Betreiberinnen und Betreiber von kleinen, kostengünstigen Anlagen gegen einen Vorsteuerabzug entschieden. Wirtschaftlich hat sich das kaum gelohnt. Dazu kam der höhere organisatorische Aufwand und die notwendige Unterstützung durch einen Steuerberater, die weitere Kosten verursachte.

Gemeinschaftlicher Betrieb einer PV-Anlage

Ein Sonderfall stellt der Betrieb der PV-Anlage mit anderen Personen, wie Ehegatten, Verwandten oder Mitbewohnern des Hauses dar, denn dabei entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die GbR, die eine eigene Steuernummer erhält, muss für die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte eine Steuererklärung abgeben.

Regelbesteuerung: Steuervorteile nach Kauf und im Betrieb

Wird die Regelbesteuerung gewählt – was ab 2023 eigentlich nur noch für Anlagen ab 30 kWp sinnvoll ist – kann die beim Kauf der PV-Anlage fällige Umsatzsteuer geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt für die Umsatzsteuer, die auf Leistungen wie Wartung oder Unterhalt anfällt.

Im Gegenzug muss dafür die Umsatzsteuer, die der Netzbetreiber für die Einspeisung des Solarstroms zahlt, an das Finanzamt weitergereicht werden. Was die wenigsten wissen: Die im EEG festgelegte Einspeisevergütung ist ein Nettowert, der Netzversorger zahlt die gesetzlich festgelegte Vergütung plus 19 % Umsatzsteuer. Dieser Posten kann dann gegen die Umsatzsteuer für Kauf, Wartung etc. verrechnet werden. Dazu müssen Betreiber von Solaranlagen in den ersten beiden Jahren eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen und einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung erstellen. In den Folgejahren entfällt die Voranmeldung.

Betreiber von Photovoltaikanlagen, die den Vorsteuerabzug wählen, müssen mindestens fünf volle Kalenderjahre die Umsatzsteuer zahlen. Danach ist der Wechsel zur Kleinunternehmerregelung möglich und auch sinnvoll. Bei Indach-Anlagen, die als Teil des Gebäudes betrachtet werden, beträgt die Wartepflicht elf Jahre.

Wird die Vorsteuererstattung in Anspruch genommen, muss auch der Eigenverbrauch in die steuerliche Betrachtung einbezogen werden. Bei der Nutzung des selbst erzeugten Stroms handelt es sich um eine „Entnahme von Betriebsvermögen bzw. Betriebsmitteln für private Zwecke“, auf die ebenfalls die Umsatzsteuer zu entrichten ist. Die gesetzliche Regelung sieht dabei vor, dass die 19 Prozent nicht auf die eigenen Gestehungskosten (Kosten für die Erzeugung des Solarstroms) sondern auf den Einkaufspreis für den Netzstrom zu zahlen sind. Mit der EEG-Novelle 2023 ist auch das für Anlagen bis 30 kWp nicht mehr erforderlich.

Teilweise unternehmerische Nutzung der PV-Anlage

Als Alternative zu Kleinunternehmerregelung und Vorsteuerabzug besteht die Möglichkeit, auf einen teilweisen Vorsteuerabzug zu wählen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein wesentlicher Teil des Stroms selbst verbraucht wird. Versteuert wird dann nur noch der „unternehmerische Anteil“ für die Einspeisung. Das bedeutet aber auch, dass die gezahlte Umsatzsteuer für Kauf und Betrieb nur anteilig erstattet wird.
Die Aufteilung ist so zu wählen, dass der Eigenverbrauch mit dem privaten Anteil abgedeckt ist. Dann entfällt die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom. Liegt der Eigenverbrauch aber über dem ursprünglich angenommenen Anteil, gilt der Überschuss als unternehmerischer Verbrauch und die Differenz muss versteuert werden.

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Author: Nathanial Hackett

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