Richtlinien für Lastzüge und Lastzugkombinationen ("Lang-Lkw") in Deutschland (2024)

Erstellt am: 05.07.2007 | Stand des Wissens: 23.12.2022
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Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig


In Deutschland werden die Betriebsvorschriften für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschrieben. Paragraph 32StVZO befasst sich mit den Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen. Hiernach dürfen

  • Sattelzüge eine Länge von 16,50 Meter und
  • Gliederzüge eine Länge von 18,75 Meter nicht überschreiten.

Im Januar 2017 trat jedoch die Änderungsverordnung zur Überführung des Lang-Lkws in den streckenbezogenen Regelbetrieb [LKWÜberlStVAusnVa] in Kraft. Demnach dürfen lange Lastzugkombinationen unbefristet auf ausgewählten Strecken, die als Positivnetz bezeichnet werden, in Deutschland unterwegs sein. Die Lang-Lkw dürfen eine Länge von 25,25 Meter erreichen. Abbildung 1 verdeutlicht die historische Entwicklung von Fahrzeuglängen in Deutschland.

Richtlinien für Lastzüge und Lastzugkombinationen ("Lang-Lkw") in Deutschland (2)Abbildung 1: Historische Entwicklung von Fahrzeuglängen [GiWa07]

Die Höhe ist auf 4,0 Meter und die Breite auf 2,55 Meter ohne Außenspiegel beschränkt [Paragraph 32 II StVZO]. Ausnahmen für die Fahrzeugbreite gelten nach Paragraph 32 IStVZO bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten (3,0 Meter) und bei klimatisierten Fahrzeugen (2,60 Meter). Das zulässige Gesamtgewicht für Fahrzeugkombinationen mit mehr als vier Achsen darf maximal 40 Tonnen betragen. Darüber hinaus dürfen bestimmte Achslasten nicht überschritten werden. Eine Ausnahme erlaubt die Richtlinie 92/106/EWG des Europäischen Rates für Sattelkraftfahrzeuge, die im kombinierten Güterverkehr einen ISO-Container von 40 Fuß befördern. Hierbei beträgt das zulässige Gesamtgewicht 44 Tonnen [Paragraph 34 VI StVZO]. Diese Gewichtsbegrenzung gilt auch für den auf ausgewählten Strecken fahrenden Lang-Lkw (LKWÜberlStVAusnVa). Ausnahmen können höhere Verwaltungsbehörden genehmigen [Paragraph 70 StVZO]. Die EU-Richtlinie [96/53/EG] erlaubt es den Mitgliedsstaaten, Lastzugkombinationen nach dem modularen Konzept mit deutlich längeren Abmessungen unter bestimmten Bedingungen zuzulassen, sofern sie die Europäische Kommission davon in Kenntnis setzen. Der 8. Änderungsverordnung zur Überführung des Lang-Lkws in den streckenbezogenen Regelbetrieb (LKWÜberlStVAusnVa), die im Januar 2017 in Kraft trat, gingen Ausnahmeverordnungen für einen bundesweiten Feldversuch mit Lang-Lkw voran. Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollten die Chancen und Risiken neuer Fahrzeugkombinationen ermittelt werden. Nach den positiven Ergebnissen des Abschlussberichtes des Feldversuchs Ende 2016 [BASt16] beschloss der damalige Verkehrsminister Dobrindt, den Lang-Lkw im Rahmen des Positivnetzes (bestehend aus bereits während des Feldversuchs freigegebenen Strecken) in den dauerhaften Regelbetrieb zu überführen. Das Positivnetz kann, wie während des Feldversuchs auch, vom BMVI aktualisiert und erweitert werden. Seit Dezember 2017 erstreckt sich das Positivnetz auf 15 Bundesländer und konnte im Oktober 2019 (9. Änderungsverordnung) und im November 2020 (10. Änderungsverordnung) noch einmal erheblich ausgeweitet werden. Die Lang-Lkw sind hierbei überwiegend auf Bundesfernstraßen unterwegs. Neben dem Streckennetz setzt die Änderungsverordnung (LKWÜberlStVAusnVa) auch die Anforderungen an Fahrer und Fahrzeuge fest. So müssen die Fahrzeuge oder Ladungsträger im Kombinierten Verkehr einsetzbar sein. Des Weiteren dürfen beispielsweise keine flüssigen Ladungen in Großtanks transportiert werden. Mit der 9. Änderungsverordnung, die im Oktober 2019 in Kraft trat, wurde zudem eine Pflicht zur Ausstattung mit Abbiegeassistenten für Lang-Lkw eingeführt, die für neue Lang-Lkw ab dem 01.07.2020 und für Bestandsfahrzeuge ab dem 01.07.2022 gilt [BMVI19p]. Der für den Feldversuch zugelassene und nun in den Regelbetrieb überführte Lang-Lkw lässt sich in fünf Typen unterteilen, die in Abbildung 2 dargestellt sind.

Richtlinien für Lastzüge und Lastzugkombinationen ("Lang-Lkw") in Deutschland (3)Abb. 2: Mögliche Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge [BMVI21v]

Für die jeweiligen Typen gelten teilweise auch unterschiedliche Bedingungen. Der Einsatz von Lang-Lkw des Typ 2 (Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern) war beispielsweise vorerst auf ein weiteres Jahr befristet, mit der 8. Änderungsverordnung zum Lang-Lkw wurde die Befristung jedoch Ende 2017 aufgehoben. Der sogenannte verlängerte Sattelauflieger (Sattelkraftfahrzeug bis zu einer Gesamtlänge von 17,80 Metern) darf zunächst für weitere sieben Jahre eingesetzt werden. Während des Feldversuchs war der Lang-Lkw vom Typ 3 der mit Abstand am häufigsten eingesetzte Typ, bestehend aus einem Motorwagen mit Untersetzachse und Sattelanhänger. Knapp 60 Prozent der bei der BASt gemeldeten Lkw sind diesem Typ zuzuordnen. An zweiter Stelle rangierte mit 30 Prozent der zum Feldversuch angemeldeten Lang-Lkw Typ 2. Lang-Lkw vom Typ 4 und 5 spielten keine prägnante Rolle im Feldversuch. Die Lang-Lkw vom Typ 5 sind lediglich von zwei Speditionen eingesetzt worden [BASt16, S.30].

Für die Fahrer der Lang-Lkw bestehen strenge Vorgaben. So müssen sie für das Führen eines Lang-Lkw Typen 2 bis 5 eine fünfjährige Berufserfahrung nachweisen können. Außerdem ist die ein spezieller Einweisungslehrgang zu absolvieren [BMVI21j].

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