Was passiert nach 20 Jahren nach Ablauf der Einspeisevergütung? – pro regionale energie eg – Genossenschaft (2024)

/ Newsletter / Von Redaktion / 9. September 2019

Die erste Generation der Photovoltaikanlagen fällt in den nächsten Jahren aus der EEG-Förderung. Die Einspeisevergütung wird ab den Datum der Inbetriebnahme 20 Jahre lang gewährt, danach findet keine weitere Förderung mehr statt. Die Betreiber der alten Anlagen müssen daher entscheiden, wie sie weiter verfahren wollen.

Einbußen sind unvermeidlich

Private Photovoltaikanlagen wurden in größerem Umfang in Deutschland ab dem Jahr 2001 in Betrieb genommen. Für diese Anlagen wurde damals eine Einspeisevergütung von 99 Pfennig pro Kilowattstunde gewährt, also rund 44 Cent. Nach dem Auslaufen der Förderung wird der finanzielle Ertrag deutlich einbrechen. Der theoretisch maximale Ertrag wird erzielt, wenn der Strom zu 100 Prozent selbst verbraucht wird, was einer Einsparung vorn rund 30 Cent pro Kilowattstunde entspräche. In der Praxis ist ein Eigenverbrauch von 100 Prozent aber nur mit einem aus wirtschaftlicher Sicht weit überdimensionierten Stromspeicher zu erreichen, ein realistisch ausgelegter Speicher erlaubt ungefähr 60 bis 70 Prozent.

Lohnt sich ein Stromspeicher?

Es darf unterstellt werden, dass nahezu keine der betroffenen PV-Anlagen bislang über einen Stromspeicher verfügt. Warum hätte jemand auf 44 Cent Einspeisevergütung verzichten und dafür sogar noch Geld in einen Speicher investieren sollen? Ausgehend von heutigen Speicherkosten wird sich eine Nachrüstung der alten Photovoltaikanlagen mit einem Speicher am Ende der Förderung nicht lohnen. Denn die Rechnung fällt erheblich ungünstiger aus als bei neueren Anlagen. Das liegt zunächst daran, dass für die 20 Jahre alten Anlagen eine Nachrüstung nicht staatlich gefördert wird. Hinzu kommt, dass damit gerechnet werden muss, dass die Lebensdauer des Speichers von typischerweise etwa zehn Jahren nicht voll ausgenutzt werden kann – die Module wären dann 30 Jahre alt und damit weit außerhalb der zugesicherten Lebensdauer. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der Altanlagen derzeit nur auf eine vollständige Einspeisung des Stroms ausgelegt sind. Es müssen also zunächst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, Strom selbst verbrauchen zu können.

Den Strom weiter einspeisen?

Theoretisch ist das möglich, weil der Anspruch auf einen Netzanschluss nicht erlischt. Allerdings hat der Anlagenbetreiber in diesem Fall nicht einmal Anspruch auf eine Vergütung gemäß dem aktuellen Stromeinkaufspreis an der Strombörse. Einzig § 18 StromNEV definiert einen möglichen Anspruch auf Grundlage der vermiedenen Netznutzungsentgelte.

Sinkende Speicherkosten können die Bilanz ändern

Laut einer aktuellen Studie stellt sich die Situation so dar: Eine typische Dachanlage aus dem Jahr 2001 wird 2021 einen Ertrag von durchschnittlich 163 Euro pro Jahr erbringen, wenn der Strom selbst vermarktet wird. Dagegen ermöglicht ein durch einen Speicher erhöhter Eigenverbrauch eine Ersparnis von jährlich 533 Euro. Ob die Differenz von knapp 400 Euro pro Jahr die Investition in einen Speicher rechtfertigt, hängt natürlich von den Kosten ab. Die Studie hält eine Halbierung der Speicherpreise bis 2025 für realistisch. Andere halten sogar einen noch stärkeren Preisrückgang für denkbar. Diese Schätzungen basieren auf der Annahme, dass in den nächsten Jahren massiv in die Produktion von Akkus für Elektroautos investiert werden könnte und billige Speicher für Solaranlagen dabei quasi als Nebenprodukt anfallen werden. Es ist also zumindest nicht auszuschließen, dass die Preise so weit sinken, dass auch eine Nachrüstung von Altanlagen rentabel wird.

Selbstvermarktung des Stroms

Die Selbstvermarktung des Solarstroms ist wenig attraktiv, weil mit dem Ende der Förderung auch die dafür vorgesehenen Fördermöglichkeiten entfallen. Inzwischen bieten zahlreiche Anbieter entsprechende Modelle an, die alle auf demselben Prinzip basieren. Der Vermarkter fungiert als Zwischenhändler, der den Strom vieler Anlagen kauft und gebündelt an der Strombörse veräußert. Ohne Förderung lassen sich auf diese Weise nur geringe Erlöse von vielleicht vier oder fünf Cent pro Kilowattstunde erzielen. Wer keinen Speicher nachrüsten möchte, muss sich jedoch damit zufrieden geben.

Am besten zunächst abwarten

Bis 2025 fallen rund 2 Gigawatt Leistung aus der Förderung. Die meisten dieser Anlagen können technisch durchaus weiter betrieben werden, aber es fehlt an ökonomisch attraktiven Möglichkeiten für den Weiterbetrieb. Es kann aber politisch kaum gewollt sein, viele noch funktionsfähige Photovoltaikanlagen vorzeitig in Elektroschrott zu verwandeln. Möglicherweise können Anlagenbetreiber also darauf hoffen, dass hier noch eine Lösung gefunden wird, wenn das Problem auf dem Schirm der Politik erscheint.

Was passiert nach 20 Jahren nach Ablauf der Einspeisevergütung

Was passiert nach 20 Jahren nach Ablauf der Einspeisevergütung? – pro regionale energie eg – Genossenschaft (2024)

FAQs

Was passiert nach 20 Jahren nach Ablauf der Einspeisevergütung? – pro regionale energie eg – Genossenschaft? ›

Was passiert nach 20 Jahren nach Ablauf der Einspeisevergütung? Die erste Generation der Photovoltaikanlagen fällt in den nächsten Jahren aus der EEG-Förderung. Die Einspeisevergütung wird ab den Datum der Inbetriebnahme 20 Jahre lang gewährt, danach findet keine weitere Förderung mehr statt.

Wie lange ist die Einspeisevergütung garantiert? ›

Wie lange gilt die Einspeisevergütung für Deine Solaranlage? Das Datum, an dem Deine Solaranlage ans Netz geht, legt Deine Einspeisevergütung fest. Der zu diesem Zeitpunkt gültige Vergütungssatz wird Dir für 20 Jahre lang garantiert und bleibt immer gleich.

Wann fällt die Einspeisevergütung weg? ›

Wann endet für meine Photovoltaik-Anlage die EEG Förderung? Die EEG Förderung für Photovoltaikanlagen endet grundsätzlich nach 20 Jahren.

Was passiert mit dem eingespeisten Strom? ›

Wenn zu viel Strom mit der Anlage produziert wurde, fließt der Strom automatisch in das öffentliche Netz ein. Er wird allerdings sozusagen „verschenkt“. Um eine Vergütung zu erhalten, muss ein eigener Zähler für den eingespeisten Strom oder ein Zweirichtungszähler eingesetzt werden.

Was passiert mit dem überschüssigen Strom PV Anlage? ›

Einspeisung ins Netz:

Der einfachste Weg ist die Einspeisung des überschüssigen Stroms ins öffentliche Netz. Denn dafür erhalten Sie vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung. Diese ist jedoch seit Jahren rückläufig und liegt aktuell (Stand: März 2024) bei etwa 8 Cent pro Kilowattstunde (kWh).

Was passiert mit der Einspeisevergütung? ›

In den letzten Jahren sank die Einspeisevergütung monatlich, abhängig von der zugebauten Menge an Photovoltaik-Leistung. Mit der EEG-Novelle 2023 wurde die Einspeisevergütung auf 8,6 Cent / kWh (Anlagen bis 10 kWp) bzw. auf 7,5 Cent pro kWh (Anlagen bis 40 kWp) festgelegt und die Degression vorübergehend ausgesetzt.

Wie läuft das mit der Einspeisevergütung? ›

Mit der aktuellen Neufassung des EEG, mehr als 20 Jahre nach dessen Einführung, steigt die Einspeisevergütung nun wieder: Seit dem 30. Juli 2022 erhalten Anlagen mit Eigenversorgung bis 10 Kilowatt-Peak 8,2 Cent pro Kilowattstunde, ab 10 Kilowatt-Peak 7,1 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung.

Wie und wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt? ›

Die Einspeisevergütung wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Solaranlage 20 Jahre lang als fester Betrag ausgezahlt. Seit der Einführung im Jahr 2000 ist die Einspeisevergütung deutlich gesunken, von anfänglich 50 ct/kWh auf aktuell 8,11 ct/kWh für Anlagen bis 10kWp.

Was muss ich tun um Einspeisevergütung zu erhalten? ›

Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie die PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Die Anmeldung muss vor der Montage erfolgen, da der Netzbetreiber ein Recht auf die Prüfung der Anlage zur Netzverträglichkeit hat. Diese kann bis zu 8 Wochen dauern. Nach der Freigabe können Sie mit der Installation beginnen.

Wann wird eingespeister Strom vergütet? ›

Überschüssiger Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kann weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist werden. Für diese Einspeisung erhalten die Ü20-Einspeiser dann eine Vergütung, die sich nach dem jeweiligen „Jahresmarktwert Solar“ richtet. Die Anschlussregelung gilt bis Ende 2027.

Was passiert mit Solarstrom der nicht verbraucht wird? ›

Bei Stromausfall schaltet sich der Wechselrichter der Photovoltaik (PV)-Anlage automatisch ab und die Anlage kann somit keinen Strom mehr liefern. Um auch weiterhin eine Stromversorgung aus der PV-Anlage zu haben, braucht es ein so genanntes Backup- beziehungsweise Ersatzstromsystem basierend auf einem Stromspeicher.

Wohin mit überschüssigem PV Strom? ›

Was passiert mit dem überschüssigen Strom einer PV-Anlage? Der überschüssige Strom einer PV-Anlage kann entweder ins öffentliche Stromnetz eingespeist, in Batteriespeichern gespeichert oder direkt vor Ort genutzt werden, wenn es Verbraucher gibt, die Strom benötigen.

Wie viel Strom produziert eine 10 kWp Photovoltaikanlage pro Tag? ›

Eine PV-Anlage mit einer installierten Leistung von 10 kWp produziert hierzulande jährlich rund 10.000 kWh Strom. Pro Tag ergibt das bei einer 10 kWp PV-Anlage somit rund 27 kWh. Jedoch hängt der tatsächliche Ertrag von verschiedenen Faktoren, wie unter anderem Standort und Verschattung, ab.

Kann man eine Photovoltaikanlage ohne Einspeisung betreiben? ›

Sie können eine Photovoltaik-Anlage ohne Einspeisung an das Hausnetz anschließen. Eine PV-Anlage ohne Einspeisung ist gesetzlich erlaubt, wird in der Regel aber nicht umgesetzt. Möchten Sie Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen, ist eine Anmeldung beim örtlichen Stromversorger erforderlich.

Was ist eine PV-Anlage nach 10 Jahren noch wert? ›

D.h. nach dem 10 Jahr ist die Anlage buchhalterisch nur noch die Hälfte des Anschaffungspreises wert. Sollte sich der PV-Anlagenbetreiber aus steuerlichen Gründen für eine Sonderabschreibung entschieden haben, so verringert sich der Buchwert in den ersten Jahren deutlich.

Was ist besser Photovoltaik mit oder ohne Speicher? ›

Höherer Eigenverbrauch mit Photovoltaik Speicher

Wird eine Solaranlage ohne Speicher betrieben, können erfahrungsgemäß nur ca. 25 bis 40 % der Energie genutzt werden – mit einem Solarstromspeicher wird der Eigenverbrauch in Ihrem Haushalt dagegen auf bis zu 75 % erhöht.

Wie viel Leistung verliert eine PV-Anlage? ›

Von der PID unabhängig und derzeit nicht zu verhindern ist die zeitabhängige Degradation, die dazu führt, dass Solarmodule mit zunehmendem Alter weniger Leistung erbringen. Für kristalline Solarmodule ist ein Leistungsverlust von 10–15 % über einen Zeitraum von etwa 20–25 Jahren normal.

Wann darf eine PV-Anlage in Betrieb genommen werden? ›

Ab wann darf ich meine PV-Anlage einschalten? Sie dürfen Ihre PV-Anlage erst nach der Inbetriebnahme einschalten. Solange der Strom nicht bei einem elektrischen Gerät oder einem Solarspeicher ankommt, ist der Tatbestand einer Inbetriebnahme der PV-Anlage noch nicht erfüllt.

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