Zahlungsanweisungen mit IBAN und BIC
Für Zahlungsanweisungen im Inland muss anstelle der Kontonummer nun ausschließlich die IBAN angegeben werden.
Bei Überweisungen außerhalb Österreichs ist sowohl die Angabeder IBAN als auch des BIC des Zahlungsempfängers notwendig.
Ist die Zahlungsanweisung mit einem Vordruck versehen, müssen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre IBAN ausfüllen und wie bisher unterschreiben.
Tipps zum Ausfüllen
- Schreiben Sie immer in Blockbuchstaben.
- Tragen Sie pro Kästchen nur ein Zeichen ein. Lassen Sie die übrigen Felder leer.
- Vermeiden Sie bei grenzüberschreitenden Zahlungen Umlaute im Verwendungszweck.
Besonderheiten bei Zahlungsreferenz und Verwendungszweck
- Die Zahlungsreferenz (ehemals "Kundendaten") darf maximal
35 Stellen betragen. - Der Verwendungszweck darf 140 Stellen nicht übersteigen.
- Wenn Sie eine Zahlungsreferenz auf Ihrer Zahlungsanweisung angeben, so ist das Befüllen des Verwendungszweckes nicht erforderlich.
Achtung: Sollten Sie dennoch beide Felder befüllen, so wird dem Zahlungsempfänger nur die Zahlungsreferenz übermittelt.
Tipp: Diese Vorgaben sind auch für bestehende Zahlungsverkehrsaufträgen (beispielsweise Daueraufträge)zu berücksichtigen. Verwendungszweck und Kundendaten für Daueraufträge können im persönlichen InternetBanking-Bereich jederzeit von Ihnen geändert werden.
Fragen zum Thema
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