1-facher, 2-facher, 3-facheroder 4-facher Satz der Gebührenordnung, was ist der Unterschied?
Der Tierarzt hat eine feste Gebührenordnung. Jede tierärztliche Leistung ist hier in vier verschiedenen Sätzen mit je einem festen Betrag definiert. Frei entscheiden kann der Tierarzt in welchem Satz abgerechnet wird. In der normalen Sprechstunde kann er zwischen dem 1-fachen und 3-fachen Satz, je nach Aufwand, wählen. Im Notdienst wird mindestens der 2-fache Satz, höchstens der 4-fache Satz verlangt. Im Notdienst kommt zusätzlich eine Notdienstgebühr hinzu. In Spezialkliniken ist eine Abrechnung zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung nicht unüblich.
tierversicherung.biz empfiehlt daher sein Tiermindestens bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung zu versichern. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltestDu Dir eine Absicherung mindestens bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung überlegen.
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