Bewertung im Job "Zur vollsten Zufriedenheit?" So entschlüsseln Sie die geheimen Codes im Arbeitszeugnis
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Im Arbeitszeugnis klingen manche Formulierungen ganz freundlich - doch sie stehen für schwache Leistungen im Job. Der stern entschlüsselt die geheimen Codes der Arbeitgeber.
Sie verlassen das Unternehmen und bekommen ein Arbeitszeugnis. Und das klingt meistens recht freundlich: Dass man pünktlich war, dass man die Arbeit gut erledigt hat. Doch das hat rechtliche Gründe, denn ein Arbeitszeugnis muss wahr und wohlwollend formuliert sein. Konkret heißt es in§109 Absatz 2 GewO (Gewerbeordnung):"Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen."
Ein Chef, der durch das Arbeitszeugnis noch mal nachtreten will, kommt also nicht weit. Oder anders gesagt: Offensichtlich kann er keine schwache Arbeit kritisieren. "War stinkefaul" und "eine Katastrophe im Kundenkontakt" wird sich also niemals in einem Arbeitszeugnis finden lassen. Allerdings reicht auch ein "hat die Aufgaben zur Zufriedenheit erledigt". Denn hinter dieser Formulierung steckt, dass die erbrachte Arbeitsleistung gerade mal ausreichend war.
Die Codes im Arbeitszeugnis erkennen
Doch wie erkennt man diese geheimen Codes, die Personaler nutzen? Und: Wie kann ein Mitarbeiter das Zeugnis kontrollieren? Zunächst sollte man die Formalien klären. Denn das Zeugnis muss nicht nur Angaben zur Arbeitsweise enthalten, sondern auch die Eckpunkte müssen stimmen.
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Wer nur ein Praktikum oder eine weniger qualifizierte Tätigkeit ausgeübt hat, bekommt meist nur ein einfaches Zeugnis ausgestellt. Darin enthalten sind Angaben zur Person (Namen), zur Art und Dauer der Beschäftigung sowie zu den Gründen, warum dasBeschäftigungsverhältnis aufgelöst wird. Gerade Azubis (auch wenn sie die Prüfung nicht geschafft haben), haben Anspruch auf ein Zeugnis. Darin muss aufgeführt sein, welche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt wurden. Auch Infos zur Arbeitsweise, zur Lernfähigkeit etc. sind dort aufgeführt. Wer verschiedene Stationen in seiner Ausbildung durchlaufen hat, sollte sie im Zeugnis wiederfinden.
Diese Komponenten gehören in ein Arbeitszeugnis
In einem qualifizierten Zeugnis steht der Arbeitnehmer im Mittelpunkt. Hier wird erklärt, in welche Position er gearbeitet hat und wie gut er darin war.Dabei geht es um das Ergebnis - aber auch um das "Wie". Diese Punkte umfasst ein Arbeitszeugnis:
- Überschrift: Arbeitszeugnis oder Dienstzeugnis. Bei einem Praktikum steht hier Praktiku*mszeugnis. Weitere Möglichkeiten: Zwischenzeugnis, Ausbildungszeugnis.
- Aufgabenbeschreibung: In welche Position wurde arbeitet? Was war die genaue Aufgabe auf der Position? Welche Kompetenzen hatte der Mitarbeiter, welche Verantwortung hatte er inne? Wie verlief die Entwicklung innerhalb des Unternehmens (Beispiel: Hat als Azubis begonnen und als Manager das Unternehmen verlassen).
- Leistungsbeurteilung: Dies ist ein besonders wichtiger Punkt, denn hier wird die geleistete Arbeit bewertet. Dabei geht es um Punkte wieArbeitsbereitschaft (Wie ging der Mitarbeiter an Aufgaben heran?), Arbeitsbefähigung, Arbeitsweise, Arbeitserfolge, Fachwissen, Weiterbildungsmotivation, sowie Führungskompetenz (Wenn der Mitarbeitende eine Führungsposition inne hatte). Abschließend wird der Gesamteindruckzusammenfassend alsBeurteilung der Leistung formuliert.
- Das Verhalten: Wie trat der Mitarbeiter auf - gegenüber Kollegen, Untergebenen undFührungskräften? Aber auch Kunden oder Dritten gegenüber? Kann man das Verhalten zusammenfassend beurteilen?
- Das Ende der Zusammenarbeit: Warum wird das Arbeitsverhältnis beendet? Auf wessen Initiative?
- Danke sagen: An dieser Stelle im Zeugnis bedankt sich der Arbeitgeber (spätestens) beim Mitarbeiter für seine Arbeit. Verlässt der Mitarbeiter auf eigenen Wunsch die Firma, fügen viele Unternehmen eine Floskel des Bedauerns über diesen Weggang an. Dann folgt noch ein Satz zu den Zukunftswünschen ("Wünschen auf dem weiteren beruflichen Weg...")
- Das Zeugnis endet in der Regel mit Ort, Name und Unterschrift.
Formulierungen im Arbeitszeugnis
So funktioniert der formale Aufbau des Zeugnisses. Ein Blick auf die genauen Formulierungen ist für den Mitarbeiter zwingend - denn schließlich will niemand, dass ein schwaches Zeugnis der Karriere im Wege steht. Dabei sind die geheimen Codes der Personalchefs recht einfach zu übersetzen:
- "Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" - sehr gut
- "Stets zu unserer vollen Zufriedenheit" - gut
- "Stets zu unserer Zufriedenheit / Zu unserer vollen Zufriedenheit" - befriedigend
- "Zu unserer Zufriedenheit" - ausreichend
- "Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" - mangelhaft
- "Zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht" - ungenügend
Doch neben dieser Beurteilung gibt es eine ganze Reihe weiterer Formulierungen, die Sie besser kennen sollten:
- "Durch ihr aufgeschlossenes Wesen war sie bei den Mitarbeitern steht gern gesehen"= Die Kollegin ist eine Quasselstrippe, die ständig quatschte und sich und Kollegen vom Arbeit abhält.
- "Sie hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt" = Die Kollegin zeigt keine eigene Initiative. Auch der Satz: "Die Aufgaben, die wir ihr übertrugen, hat sie zu unserer Zufriedenheit erledigt" legt mangelnde Eigeninitiative nahe.
- "Er ist ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter" = Der Kollege meckert nur.
"Er erledigte seine Arbeiten mit besonderer Genauigkeit und Sorgfalt" = Der Mitarbeiter war erschreckend langsam.
"Die Kolleginwar fleißig und ehrlich. Sie verfügt über ein bemerkenswertes Bildungsniveau, das sie stets zu einer interessanten Gesprächspartnerin machte." Klingt ganz gut? Nein, denn wenn diese angesprochenen Fähigkeiten (Fleiß, Ehrlichkeit) aufgezählt werden, kommt immer (!) auch Pünktlichkeit hinzu. Die fehlt hier. Also: Die Kollegin war ständig unpünktlich. Und das Bildungsniveau, das sie zur "interessanten Gesprächspartnerin macht? Dahinter steckt: Sie redet pausenlos und weiß ständig alles besser.
"Das Verhalten von Herrn Mustermann wargegenüber Kollegen und Kunden einwandfrei war". Auch hier wurde etwas weggelassen, nämlich das Verhalten dem Chef gegenüber. Das scheint also diskutabel gewesen zu sein. Auch die Formulierung "Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich" kann kritisch gesehen werden, denndie Führungsverantwortlichen werden erst nach den Kollegen genannt. Vielleicht hat der Mitarbeiter ein Problem mit Führung und Hierarchie?
"Frau Mustermann war mit Interesse bei der Sache" - allerdings ohne Erfolg. Eine nette Formulierung für schlechte Arbeit.
"Herr Mustermann verfügt über ein gesundes Selbstvertrauen und Fachwissen" heißt nicht viel mehr als: Arroganter Schnösel!
"An die ihr übertragenen Aufgaben machte sich Frau Mustermann mit großem Elan" - hier steht nur: Macht viel Wirbel und Chaos.
"Wir wünschen ihm für seine Zukunft viel Erfolg und Gesundheit."Nett gemeint? Nein, Personaler lesen hier, dass der Kollege ständig krank ist.
"Herr Mustermann hat unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen". Diese Formulierung ist die Höchststrafe, denn sie bedeutet nicht weniger als die Schulnote 5, mangelhaft.
Eine "erfrischende Offenheit" bedeutet vorlautes Auftreten, die"gesellige Art" verschleiert ein Alkoholproblem und wer "beliebt bei Kunden und Untergebenen" ist, macht schnell Zugeständnisse - statt unangenehme Situationen auch mal auszuhalten.
Wer sein Arbeitszeugnis nun nach fiesen Formulierungen durchsucht, sollte vor allem danach suchen, was dort nicht steht. Durch Weglassen lässt sich eine negative Beurteilung besser kaschieren. Statt zuschreiben, dass der Kollege Probleme mit Autorität hat, reicht es eben, wenn sein Umgang mit Kunden und Kollegen (aber eben nicht mit dem Chef) erwähnt wird.
Auch die Schlussformel steht für klare Zeugnisnoten
- "Wir bedauern den Verlust von XY und bedanken uns für die stets sehr gute und produktive Zusammenarbeit." - sehr gut
- "Wir bedauern, eine so gute Kraft zu verlieren und sind für die stets gute Leistung zu großem Dank verpflichtet." - gut
- "Wir bedauern, eine so gute Kraft zu verlieren und danken für die gute Zusammenarbeit." - befriedigend
- "Wir danken für die gute Zusammenarbeit." - ausreichend
- "Wir können unseren Dank für die stete Arbeitsbereitschaft nicht versagen" oder "Für das stete Interesse an der Zusammenarbeit bedanken wir uns." - mangelhaft
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Frust im Job
Doch was tut man, wenn das Arbeitszeugnis nicht fair formuliert wurde? Jedes Jahr müssen deutsche Gerichte Tausende Fälle entscheiden, bei denen sich Mitarbeiter und Arbeitgeber nicht auf Formulierungen einigen konnten. Klar ist: Negativzeugnisse sind nicht zulässig. Hier können Sie sich juristisch wehren. Allerdings sollten sie dann beruflich eine weiße Weste haben. Wer Fehlverhalten (Untreue, Diebstahl, Infos an die Konkurrenz weitergegeben) an den Tag legt, darf sich nicht wundern, wenn dies im Zeugnis erwähnt wird. Für alle anderen Mitarbeiter gilt, dass das Zeugnis mindestens der Note "Befriedigend" entsprechen muss. Schlechtere Zeugnisse müsste der Arbeitgeber begründen - auf der anderen Seite müssen Mitarbeiter nachweisen, dass ihre Arbeit "gut" oder sogar "sehr gut" gewesen ist (Urteil vom Berliner Arbeitsgericht dazu:BAG-Urteil, 9 AZR 584/13).
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