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Abflussprinzip
Bei der Geltendmachung von Ausgaben in der Steuererklärung etwa als Werbungskosten bei Arbeitnehmern, Betriebsausgaben bei Selbstständigen, Sonderausgaben beziehungsweise außergewöhnlichen Belastungen stellt sich die Frage, in welchem Kalenderjahr diese eigentlich anfallen.
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Tatsächliche Zahlung entscheidend
Hierzu besagt das Abflussprinzip, dass für das Jahr der Geltendmachung von Ausgaben in der Steuererklärung nicht etwa das Datum der Rechnung oder der Zeitpunkt der Fälligkeit maßgeblich sind. Vielmehr kommt es gewöhnlich darauf an, wann die Zahlung tatsächlich ausgeführt worden ist. Maßgeblich hierfür ist generell der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihrer Bank den Überweisungsauftrag erteilt haben oder ein Einzug per Lastschrift erfolgt ist. Als Steuerzahler sollten Sie sich am besten an Ihren Kontoauszügen orientieren und diese auch zur Sicherheit aufbewahren.
Ausnahmen beim Abflussprinzip
Vom Abflussprinzip gibt es allerdings auch einige Ausnahmen. In manchen Fällen ist das Jahr maßgeblich, zu dem die Zahlungen gehören. So ist es etwa bei ständig wiederkehrenden Zahlungen, wenn diese kurz vor beziehungsweise nach Jahresende vorgenommen werden. Bei Abschreibungen kann die geleistete Zahlung nicht vollständig im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden, sondern muss über den Zeitraum der jeweils vorgesehenen Nutzungsdauer verteilt werden. Darüber hinaus gilt bei Lohnzahlungen der Arbeitslohn als bezogen, wenn der Lohnzahlungszeitraum endet. Daraus resultiert, dass wenn der Arbeitslohn für den Monat Dezember erst im Januar ausgezahlt wird, dieser trotzdem als im Dezember zugeflossen gilt.
Sollten sich noch weitere Fragen zu dem Thema Abflussprinzip ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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FAQs
Den Leistungszeitpunkt für die Ausgabenseite bestimmt hiermit korrespondierend § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG. Ein Geldbetrag ist abgeflossen, wenn der Leistende alles Erforderliche getan hat, um die Leistung zu bewirken.
Was ist ein abflussprinzip? ›
Nach dem Abflussprinzip sind Ausgaben in dem Jahr steuerlich zu erfassen, in dem sie auch tatsächlich geleistet worden sind. Wird ein Rechnungsbetrag durch Überweisung beglichen, ist bei Annahme des Überweisungsauftrags durch die Bank das Geld abgeflossen.
Kann man Rechnungen aus dem Vorjahr im nächsten Jahr steuerlich geltend machen? ›
Alte Rechnungen können nicht rückwirkend abgesetzt werden.
Was sind mögliche abzugsfähige Ausgaben in der Steuererklärung? ›
Jeder Arbeitnehmer kann Ausgaben für zum Beispiel die Renovierung des Arbeitszimmers, Anschaffung von Fachliteratur sowie die Entfernungspauschale, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen und nicht von seinem Arbeitgeber erstattet werden, grundsätzlich steuermindernd geltend machen.
Wann gilt das Zuflussprinzip? ›
Einnahmen sind in dem Zeitpunkt zugeflossen, in dem der Steuerpflichtige über sie verfügen kann. Dem entsprechend sind sie in dem Kalenderjahr anzusetzen, in dem sie beim Steuerpflichtigen zugeflossen sind.
Wann Zufluss und Entstehungsprinzip? ›
Es gilt das Entstehungsprinzip. Die Beiträge werden dann fällig, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers auf das Arbeitsentgelt entstanden ist. Es gilt seit 2003 das Zuflussprinzip. Nur für das ausgezahlte Arbeitsentgelt entstehen Beitragsansprüche.
Was besagt das zuflussprinzip? ›
Nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip sind Einnahmen/Ausgaben dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, in denen sie zugeflossen sind bzw. geleistet wurden.
Was fällt unter die 10 Tage Regelung? ›
Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: die Zehn-Tage-Regel des § 11 EStG. Sie besagt, dass Zahlungen, die sie bis zum 10. Januar leisten, steuerlich noch zum Vorjahr gehören, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Betriebsausgaben handelt und die Ausgaben wirtschaftlich zum alten Jahr gehören.
Was zählt zu den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben? ›
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. Dies gilt auch für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben.
Was kann man alles ohne Nachweis von der Steuer absetzen? ›
Arbeitsmittel, wie Schreibwaren, Computer, Arbeitskleidung oder Fachliteratur können bis zu einem Wert von 110 Euro ohne Beleg als Werbungskosten eingetragen werden. Arbeitsmittel sind ein Klassiker der Nichtbeanstandungsgrenzen und werden daher von den meisten Finanzämtern ohne Probleme anerkannt.
Mit einem kostenlosen schriftlichen Einspruch kannst Du einen Steuerbescheid ändern lassen. Fast zwei Drittel aller Einsprüche sind erfolgreich. Hast Du nur einen punktuellen Änderungswunsch, weil Du etwa einen Beleg vergessen hast, stell lieber einen „Antrag auf Änderung des Steuerbescheids“.
Wie alt dürfen Rechnungen für die Steuererklärung sein? ›
Empfehlung: Auf der sicheren Seite bist du, wenn du alle Nachweise und Belege nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre aufhebst. Verdienst du mehr als 500.000 Euro pro Jahr gelten sogar Aufbewahrungsfristen von mindestens sechs Jahren.
Wie hole ich das meiste aus der Steuererklärung raus? ›
Die Top 5 Steuertipps: Mehr aus Ihrer Steuererklärung herausholen
- Werbungskosten geltend machen. Alle Kosten, die Ihnen durch Ihre Arbeit entstehen, können als Werbungskosten abgesetzt werden. ...
- Doppelte Haushaltsführung. ...
- Fahrten zur Arbeit absetzen. ...
- Berufliche Versicherungen absetzen. ...
- Fort- und Weiterbildungen.
Kann man Kosten für Medikamente von der Steuer absetzen? ›
Krankheitskosten, die nicht von Ihrer Krankenkasse oder anderweitig ersetzt werden, können Sie als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Dies gilt auch für Medikamente, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt.
Was fällt unter die 10-Tage-Regelung? ›
Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: die Zehn-Tage-Regel des § 11 EStG. Sie besagt, dass Zahlungen, die sie bis zum 10. Januar leisten, steuerlich noch zum Vorjahr gehören, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Betriebsausgaben handelt und die Ausgaben wirtschaftlich zum alten Jahr gehören.
Wann greift die 10-Tage-Regelung? ›
BFH: 10-Tage-Regelung bei wiederkehrenden Leistungen
Voraussetzung ist, dass die Zahlungen beim Jahreswechsel innerhalb von 10 Tagen fällig waren und geleistet worden sind. Liegen diese Voraussetzungen vor, sind die Aufwendungen, die bis zum 10.1. gezahlt worden sind, im Vorjahr als Betriebsausgaben zu erfassen.
Für wen gilt die 10-Tage-Regelung? ›
Wohlgemerkt: Das gilt nur für EÜR-Rechner, also Kleinunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften bzw. Selbstständige, die nicht zur Abgabe einer Bilanz verpflichtet sind.